Risikominimierungsmaßnahmen (RMM), in der Schadnagerbekämpfung, beinhalten die Beschränkung der Verwenderkategorie und die Festlegung einer guten fachlichen Anwendung.
Mit dem Ziel der Minderung von Risiken werden im Produktzulassungsverfahren für Biozid-Produkte Auflagen und Anwendungsbestimmungen festgelegt. Durch Modifikationen der Risikominimierungsmaßnahmen (RMM) ergeben sich eventuell Anpassungen bei der Betreuung von Objekten. Wir informieren Sie gerne über die geänderten Bestimmungen und Risikominimierungsmaßnahmen in Bezug auf Ihr Objekt in Hildesheim und beraten Sie zu möglichen Alternativen in der Schadnagerbekämpfung. Eine sogenannte „befallsunabhängige Dauerbeköderung mit biozidzugelassenen Rodentiziden“ ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, seit Mitte 2014 wieder erlaubt. Allerdings nur wenn der Verwender (Verwendertypisierung) über die nötige Sachkunde in der Risikominimerung verfügt.
Einige Optionen, die wir in Ihrem Unternehmen umsetzen können bzw. müssen:
Die Kosten einer Schadnagerbekämpfung unter Einhaltung vorherheriger Risiko-Bewertung sind immer abhängig von dem benötigten Umfang. Einer der Fürst Schadnagerexperten besichtigt vorab das Objekt oder informiert sich anhand der Lagepläne, um sämtliche wichtige Details zur Erarbeitung von Risikominimierungsmaßnahmen zu erfassen. Anschließend können wir eine genaue Kostenkalkulation für die durchzuführenden Maßnahme erstellen. Die Dokumentation aller Maßnahmen im Fürst HACCP Online System ist bei Bedarf immer eingeschlossen.
Für zugelassene Biozidprodukte mit Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer - siehe auch Merkblatt Antikoagulanzien) als Wirkstoff, werden in Deutschland von der Zulassungsbehörde Risikominimierungsmaßnahmen gefordert. Risikominimierungsmaßnahmen oder auch Risikominderungsmaßnahmen sollen das Risiko für nicht gewünschte Sekundärvergiftungen und Umweltbelastungen nach Möglichkeit ausschließen und besonders Kinder, Haus- und Wildtiere schützen. (Information zu RMM)
Die Kammerjäger der Fürst Schädlingsbekämpfung arbeiten stets unter Berücksichtigung der entsprechenden RM-Maßnahmen, beachten unter Einsatz von in der Schadnagerbekämpfung bewährten Rodentiziden und erfolgreichen Schutzsystemen den Umweltschutz und wehren so auch unverhältnismäßige Kosten von Auftraggebern ab. Der Auftraggeber sollte das wissen, da er letztendlich für die Einhaltung der Risikominimierungsmaßnahmen verantwortlich ist. Im eigenen Interesse sollten nur professionelle Schädlingsbekämpfungsunternehmen, die in der Lage sind kundenspezifische Bekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln und über eine geeignete Methodenpalette verfügen, mit dem Hygienemanagement und der Schädlingsprävention beauftragt werden (10 Tipps zur Risikominimierung).
Grundsätzlich gilt als Risikominimierungsmaßnahme nach wie vor das Köderstationen im öffentlichen Raum immer mit bestimmten Informationen auf einem Warnhinweis (Kennzeichnung und Warnhinweise) zu versehen sind.
Weiterführende Informationen zur Biozid Zulassung und Regelungen für Risikominderungsmaßnahmen finden Sie auch unter:
BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und UBA (Umweltbundesamt