Bei der Zulassung von Rodentiziden werden drei Verwendertypen für die Risikominimierung berücksichtigt:
1. Nicht-berufsmäßige Verwender setzten Biozid-Produkte in ihrem privaten Haushalt ein. Es wird unterstellt, dass der Einsatz nicht laut Gebrauchsanweisung, ohne geeignete Schutzausrüstung und ohne Kenntnisse über Risikominimierungsmaßnahmen erfolgt.
2. Berufsmäßige Verwender, wie Hausmeister oder Reinigungskräfte, deren Tätigkeitsfeld eigentlich keine Verwendung von Rodentiziden vorsieht, wird ebensolch eine ungenügende Fachkenntnis in der Risikomimierung unterstellt.
3. Sachkundige Verwender, wie ausgebildete Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) oder Anwender mit einer anerkannten Ausbildung nach Gefahrenstoffverordnung, besitzen spezielle Qualifikationen, wie eine behördlich anerkannte Aus- und/oder Weiterbildung in dem jeweiligen Fachgebiet sowie der Risikominimierung in der Schadnagerbekämpfung.
Ebenso sind Anwendungsbereiche (Innenraum, in und um Gebäude, Kanalisation, Mülldeponie, offenes Gelände, Nagergänge), das jeweils zu verwendende Rodentizid, seine Menge, seine Art und die einzuhaltende Kontrollhäufigkeit bestimmt. Produkte für den Außenbereich dürfen zum Beispiel auch nur dort eingesetzt werden (weiterführende Informationen: Antikoagulanzien und zugelassene Verwender).
Vorgehensweisen in den Anwendungsbereichen
Innenraum bezeichnet geschlossene Gebäude oder Räumlichkeiten in denen Köderstationen zu verwenden sind. Köder ohne Köderstation in für Kinder und Nicht-Zielorganismen unzugängliche Bereiche (zum Beispiel Kabelschächte oder Zwischenwände) einzubringen ist, nur sachkundigen Verwendern wie Schädlingsbekämpfern erlaubt, die Rodentizide zur Schadnagerbekämpfung einsetzen. Ein Wechseln der Zielorganismen vom Innen- zum Außenraum muss zur Risikominimierung unterbunden werden und die erhöhte Vergiftungsgefahr von Kindern und Haustieren ist zu beachten.
In und um Gebäude sind Köderstationen sowohl innen wie außen aufzustellen (erhebliche Gefahr einer Primär- oder Sekundärvergiftung von Nicht-Zielorganismen durch die eingesetzten Rodenzide).
In der Kanalisation dürfen nur berufsmäßige Verwender, die Bekämpfung durchführen (ein Kontakt des Rodentizide enthaltenen Köders mit dem Abwasser ist zu verhindern, Köder müssen oberhalb der Hochwassermarke eingehängt werden und der Schacht ist zu verschließen).
Auf einer Mülldeponie gilt Ähnliches wie „um Gebäude“ oder im „offenen Gelände“. Die Menge und Häufigkeit der Anwendung unterscheiden sich und die Einbringung von rodentiziden Ködern in die Erde (zum Beispiel in Rattenlöchern) ist nicht zulässig. Eine Ausbringung erfolgt nur durch sachkundige Verwender nur in Köderstationen oder alternativ in Bereichen, die für Kinder und Nicht-Zielorganismen unzugänglich sind.
Offenes Gelände gilt für öffentliche Bereiche wie Parks, Deiche, Golfplätze oder Ähnliches. Für diesen Anwendungsbereich zugelassene Antikoagulanzien enthaltene Produkte können auch von Gebäuden entfernt, oder wenn nichts anderes auf dem Produktetikett oder in der Gebrauchsanweisung festgelegt wurde in Mäuse- bzw. Rattenlöchern verdeckt (mit einem Stein o. ä.) ohne Köderstation eingesetzt werden. Im offenen Gelände dürfen Rodentizide nur mit Risikominderungsmaßnahmen und nur von sachkundigen Verwendern eingesetzt werden (hohes Risiko einer Primär- oder Sekundärvergiftung).