Wie weiter einschränkende Risikominimierungsmaßnahmen zu verhindern sind:
Um zunehmende Einschränkungen in der Schadnagerbeköderung mit Antikoagulanzien der zweiten Generation zu verhindern ist nicht nur der sachverständige Kammerjäger gefordert. Gerade private Anwender ohne Sachkunde müssen Nichtzielorganismen vor Ködern schützen um Sekundärvergiftungen zu verhindern. Denn eine umfassendere Einschränkung könnte zur Folge haben, dass Mangels flächendeckender Bekämpfung, gerade auch durch private Anwender, die Schadnagerpopulation unkontrolliert wächst und professionelle Schädlingsbekämpfer allein dieser Plage nicht Herr werden.
Zu beachtende Risikominimierungsmaßnahmen beim Ausbringen von Ködern:
- Risiko von Ködern für alle Nichtzielorganismen richtig einschätzen.
- Erkannte Risiken von Ködern durch gezielte Platzierung der Köderstation minimieren.
- Entsprechend der Risikominimierungsmaßnahmen Nagerbefall, beziehunsgweise Köderboxannahme durch Ziel- oder Nichtzielorganismen prüfen.
- Übermäßige Umweltbelastung durch Köder vermeiden und nach einmaliger Aufnahme wirksame Köder nur periodisch nach RMM auslegen.
- Kennzeichnung, Produktinformation und Gebrauchsanleitung der eingesetzten Köder sorgfältig lesen und anwenden.
- Köderstationen periodisch kontrollieren und tote Organismen entfernen.
- Mit Beendigung der Bekämpfungsmaßnahme alle Köder sorgfältig und fachgerecht entsorgen.
- Dem Kunden Befall vorbeugende Maßnahmen ohne Antikoagulanzien enthaltene Köder vermitteln oder ggf. durchführen.
- Lückenlose Dokumentation der Risikoeinschätzung, der daraus abgeleiteten Risikominimierungsmaßnahmen, der eingesetzten Köder, der Köderstationsstandorte und aller folgenden Schadnagerbekämpfungsmaßnahmen aufzeichnen.
Oft führen nur spezielle Fachkenntnisse, professionelle Arbeitsmittel, wie zum Beispiel spezielle Köder oder Köderboxen, zusammen mit jahrelanger Erfahrung in der Schädlingsbekämpfung zum gewünschten Erfolg.