Die Ratte gilt als eins der unangenehmsten Tiere. Die einzelnen Arten unterscheiden sich in Kopfrumpf- und Schwanzlänge (Gesamtlänge bis zu 30 cm). Das Fell variiert an der Oberseite und die Färbung reicht von diversen Grau- und Brauntöne bis hin zu gelblich und rötlich. An der Unterseite ist es weißlich oder hellgrau.
Ratten sind Allesfresser, die sich von einer großen Vielfalt an pflanzlicher und tierischer Nahrung ernähren (Samen, Körner, Nüsse und Früchte, Insekten und auch Kleintiere). Wanderratten sind allerdings vorwiegend Fleischfresser, zu deren Beute Vögel und auch Eier, kleine Säuge- und Wirbeltiere sowie Fische zählen. Als Kulturfolger haben sich die Ratten an die Nähe des Menschen angepasst und finden sich sowohl in Häusern als auch in landwirtschaftlich genutzten Flächen und überall wo sich Unrat befindet.
Haus- und Wanderratten fressen alles, was auch Menschen essen und darüber hinaus auch Stoffe wie Pelze, Leder, Seife und Papier. Die anpassungsfähigen Tiere gelten gemeinhin als Nahrungsmittelschädlinge. Der in der Landwirtschaft durch sie verursachte Schaden ist sehr groß. Zudem treten sie in Gartenanlagen auf, wo Wurzeln und Knollen von ihnen angenagt werden und in Gebäude können sie unter anderem Wasser- und Abwasserleitungen beschädigen.
Durch Ratten besteht auch immer Infektionsgefahr, da durch sie eine Vielzahl von Krankheitserregern auf den Menschen übertragen werden können, z. B. Salmonellen, Leptospiren, das Streptobacillus moniliformis, Hantaviren (Hantavirus – Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen), über den Rattenfloh das Bakterium Yersinia pestis sowie diverse Borrelienarten. Zur Bekämpfung der Weil-Krankheit sind Betreiber von abwassertechnischen Anlagen, wie Kommunen oder Abwasserzweckverbände, zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Bei Verdacht, dass sich Ratten in der Kanalisation befinden, sollte gleich die zuständige Behörde informiert werden damit die Rattenbekämpfung durch Fachleute erfolgen kann.
ACHTUNG: Rattenbefall kann meldepflichtig sein!