Risikominimierungsmaßnahmen (RMM), in der Schadnagerbekämpfung, beinhalten die Beschränkung der Verwenderkategorie und die Festlegung einer guten fachlichen Anwendung.
Mit dem Ziel der Minderung von Risiken werden im Produktzulassungsverfahren für Biozid-Produkte Auflagen und Anwendungsbestimmungen festgelegt. Durch Modifikationen der Risikominimierungsmaßnahmen (RMM) ergeben sich eventuell Anpassungen bei der Betreuung von Objekten. Wir informieren Sie gerne über die geänderten Bestimmungen und Risikominimierungsmaßnahmen in Bezug auf Ihr Objekt und beraten Sie zu möglichen Alternativen in der Schadnagerbekämpfung. Eine sogenannte „befallsunabhängige Dauerbeköderung mit biozidzugelassenen Rodentiziden“ ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, seit Mitte 2014 wieder erlaubt. Allerdings nur wenn der Verwender (Verwendertypisierung) über die nötige Sachkunde in der Risikominimerung verfügt.
Einige Optionen, die wir in Ihrem Unternehmen umsetzen können bzw. müssen:
- Befallsunabhängige Dauerbeköderung unter Berücksichtigung aktueller Risikominimierungsmaßnahmen mit biozidzugelassenen Rodentiziden (auch im Außengelände).
- Befallsüberwachende Maßnahmen – zum Beispiel der Einsatz von attraktiven wirkstofffreien Ködern, die bei überschaubarem Personalaufwand ein Maximum an Permanent-Überwachung gewährleisten.
- Einsatz leistungsfähiger Rodentizid-Produkte aus eigener Entwicklung und Herstellung, die ohne Kontrollverluste, Kostenexperimente oder RMM-Auflagen zur Anwendung kommen.
Kosten von Schadnagerbekämpfungsmaßnahmen
Die Kosten einer Schadnagerbekämpfung unter Einhaltung vorherheriger Risiko-Bewertung sind immer abhängig von dem benötigten Umfang. Einer der Fürst Schadnagerexperten besichtigt vorab das Objekt oder informiert sich anhand der Lagepläne, um sämtliche wichtige Details zur Erarbeitung von Risikominimierungsmaßnahmen zu erfassen. Anschließend können wir eine genaue Kostenkalkulation für die durchzuführenden Maßnahme erstellen. Die Dokumentation aller Maßnahmen im Fürst HACCP Online System ist bei Bedarf immer eingeschlossen.
RMM in der Ratten- und Mäuse Bekämpfung. Kammerjäger sind für die Fürst Schädlingsbekämpfung bundesweit unterwegs.
Rufen Sie bei Fragen zur Risikominderung bei der Ratten- und Mäusebekämpfung unsere Experten an unter:
0800 244 14 14
Fürst Schädlingsbekämpfung, kompetente Ansprechpartner für die Risikominderung (RMM) vor Ort.
Unser Servicenetz zieht sich von Hamburg, Bremen und Hannover in Norddeutschland über Berlin nach Dresden und Leipzig im Osten. Das Ruhrgebiet mit seinen Städten Dortmund, Essen und Duisburg hin in den Westen nach Düsseldorf. Von Köln aus geht es über die Pfalz nach Frankfurt und Stuttgart in den Süden Deutschlands bis nach Bayern, wo es unter anderen Städten Nürnberg, München, Memmingen und den ganzen Bodenseekreis einschließt.
Warum eigentlich Risikominimierungsmaßnahmen?
Für zugelassene Biozidprodukte mit Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer /siehe auch Merkblatt Antikoagulanzien) als Wirkstoff, werden in Deutschland von der Zulassungsbehörde Risikominimierungsmaßnahmen gefordert. Risikominimierungsmaßnahmen oder auch Risikominderungsmaßnahmen sollen das Risiko für nicht gewünschte Sekundärvergiftungen und Umweltbelastungen nach Möglichkeit ausschließen und besonders Kinder, Haus- und Wildtiere schützen. (Information zu RMM)
Die Kammerjäger der Fürst Schädlingsbekämpfung arbeiten stets unter Berücksichtigung der entsprechenden RM-Maßnahmen, beachten unter Einsatz von in der Schadnagerbekämpfung bewährten Rodentiziden und erfolgreichen Schutzsystemen den Umweltschutz und wehren so auch unverhältnismäßige Kosten von Auftraggebern ab. Der Auftraggeber sollte das wissen, da er letztendlich für die Einhaltung der Risikominimierungsmaßnahmen verantwortlich ist. Im eigenen Interesse sollten nur professionelle Schädlingsbekämpfungsunternehmen, die in der Lage sind kundenspezifische Bekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln und über eine geeignete Methodenpalette verfügen, mit dem Hygienemanagement und der Schädlingsprävention beauftragt werden (10 Tipps zur Risikominimierung).
Zu beachtende Neuerungen
- Antikoagulanzien (siehe auch Schadnagerbekämpfung mit Antikoagulanzien) der 2. Generation dürfen nur noch von Sachkundigen verwendet werden.
- Bis auf wenige Ausnahmen müssen Köderstationen zugriffsgeschützt sein (Risikomindernde Köderausbringung).
- Entsprechend der eingesetzten Mittel einer Schadnagerbekämpfungsmaßnahme sind periodisch einzuhaltende Kontrollintervalle festgelegt (Risikominimierungsmaßnahmen).
- Regelmäßige Maßnahmen (Monitoring) gegen Ratten- und Mäusebefall sind nur mit giftfreien Ködern (zur Risikominimierung ohne Antikoagulantien) oder anderen Fallen bzw. Überwachungsgeräten durchzuführen, es sei denn, besondere Gesundheitsgefahren durch Ratten und Mäuse können anders nicht abgewehrt werden. In solchen Ausnahmefällen darf nach schriftlicher Gefahrenanalyse und unter Einhaltung der darin bestimmten Risikominimierungsmaßnahmen, durch einen sachkundigen Schädlingsbekämpfer, auch mit wirkstoffhaltigen (Antikoagulanzien) Ködern bekämpft werden.
- Eingesetzte Produkte, Einsatzorte der Köder und Köderstationen sind in ihrer Art, Menge und Kennzeichnung lückenlos zu dokumentieren (HACCP Online – Dokumentation leicht gemacht).
Grundsätzlich gilt als Risikominimierungsmaßnahme nach wie vor das Köderstationen im öffentlichen Raum immer mit bestimmten Informationen auf einem Warnhinweis (Kennzeichnung und Warnhinweise) zu versehen sind.
Beispielhafte Lösungen der Fürst Schädlingsbekämpfung
- Zum Fangen und Abtöten von Schadnagern im Innenbereich können zusätzlich mechanische Systeme (z. B. Schlagfallen zur Risikominimierung) eingesetzt werden.
- Schadnager-Prophylaxe kann mit wirkstofffreiem Köder durchgeführt werden.
- Ein lückenloses Dokumentationssystem, das sämtliche Informationen enthält. Angefangen bei den gegebenen baulichen, hygienischen und lagerungstechnischen Auffälligkeiten, über die entsprechend eingeleiteten Risikominderungsmaßnahmen bis hin zu den geforderten Aufzeichnungen über die Art der eingesetzten Schadnagerbekämpfungsmittel, ihre Mengen, Aufstellorte, Kundeninformationen usw..
Weiterführende Informationen zur Biozid Zulassung und Regelungen für Risikominderungsmaßnahmen finden Sie auch unter:
BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und UBA (Umweltbundesamt