Risikominimierung durch Einschränkung des Antikoagulanzien Einsatzes

(RMM) – neue deutsche Entsprechung für IPM, Integriertes Pest Management oder ganzheitliche Schädlingsabwehr).

Risikominimierung in der Schädlingsbekämpfung kann auch den Verzicht auf Rodentizide in Körnern erfordern.

Risikominimierungsmaßnahmen (RMM) in der Schadnagerbekämpfung

Bereits im Januar 2013 wurden erstmals gesetzlich geforderte Änderungen (Risikominimierungsmaßnahmen) in der Schädlingsbekämpfung durchgesetzt. Seitdem sind sogenannte Antikoagulanzien (blutgerinnungshemmende Mittel), die unter anderem in der Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden, zum Teil nicht mehr frei verkäuflich. Grundlage für diese Entscheidung war der vermehrte Nachweis in Hunden, Katzen und Wildtieren, die sich an ungeschützt ausgebrachten Ködern oder durch das Fressen verendeter Nagetiere vergiftet hatten. Mit Blick auf verschiedene Hygienestandards wurde zur Risikominimierung, neben weiteren Einschränkungen, auch der Verzicht auf eine Schädlingsbekämpfung mit Rodentiziden (zur Begasung oder in Fraßködern eingesetzte chemische Mittel) in lebensmittelverarbeitenden Betrieben gefordert.

 

Was sind Antikoagulantien und warum wird deren Anwendung zur Risikominderung eingeschränkt?

Antikoagulantien wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und sind in Rodentiziden, die als Köder für die Schadnagerbekämpfung eingesetzt werden, enthalten. Die Wirkstoffe führen dazu, dass die Tiere nach deren Verzehr die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und innerlich verbluten. Antikoagulanzien der ersten Generation (FGAR, first-generation anticoagulant rodenticides) wie Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl müssen vom Schadnager mehrmals aufgenommen werden damit eine tödliche Dosis erreicht wird. Die Antikoagulanzien der zweiten Generation (SGAR, second-generation anticoagulant rodenticides), wie Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen, sind deutlich giftiger und meist schon nach der ersten Aufnahme tödlich.

 

Die in Rodentiziden eingesetzten Wirkstoffe der ersten Generation (FGAR) sind weniger giftig als die Wirkstoffe der zweiten Generation (SGAR), die außerdem biologisch auch schwerer abbaubar sind (daher auch RMM).

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Fürst Schädlingsbekämpfung Katze putzt sich nach dem Fangen einer Ratte

Warum werden Antikoagulanzien in der Rattenbekämpfung eingesetzt?

Ratten leben in sozialen Verbänden und werden stark durch das Verhalten ihrer Artgenossen geprägt. Auffälliges Verhalten, das Sterben kurz nach der Nahrungsaufnahme oder eine tote Ratte neben einem Köder, hält andere Ratten vom Fressen des Köders ab. Da die Wirkung der Antikoagulanzien erst 3 bis 7 Tage nach dem Verzehr eintritt, wird sie von den anderen Tieren nicht mit dem Gift in Verbindung gebracht. Erschwerend ist allerdings, dass Ratten Resistenzen (PDF: Resistenzhierarchie von Antikoagulanzien) gegen einzelne Wirkstoffe entwickeln können. Das ist der Grund dafür, dass die zweite, giftigere Generation überhaupt zugelassen wurde – es mangelt an effektiven Alternativen.

Körner und Puder zur Ratten- oder Mäusebekämpfung in Form von Fraß- und Kontaktgift.

Wegen ihrer Giftigkeit und weil die verschiedenen Wirkstoffe bzw. ihre Stärke auf den Einsatzort und die jeweilige Bekämpfungsmaßnahme abzustimmen sind, wird für die Anwendung von Rodentiziden die Einhaltung bestimmter Risiko minimierender Maßnahmen vorgeschrieben (siehe „BAuA-Strategie für ein Umwelt und Resistenzmanagement“). Eine Risiko minimierende Maßnahme ist die Anforderung der Sachkunde. Laut der eingeführten Regelung dürfen Verbraucher Antikoagulantien der zweiten Generation nicht mehr verwenden. Von diesem Verwendungsverbot betroffen sind u. a. auch Hausmeister und Reinigungspersonal, es sei denn, sie können eine Sachkunde vorweisen.

 

Durch den Verkauf nur an Sachkundige soll ein fachgerechter und kontrollierter Umgang (Risikominderung) mit Antikoagulanzien erreicht werden.

 

RMM – Wer ist sachkundig?

Sachkundig in Bezug auf Risikominderungsmaßnahmen sind in der Regel Schädlingsbekämpfer bzw. Kammerjäger, Anwender mit Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung und Personen, die eine spezielle Schulung zur Bekämpfung von Nagetieren nachweisen können (weiterführende Informationen PDF: Sachkundenachweise).

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